Die Frage, welche Rechte (und Pflichten) Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, Schulkonferenzen und Schulleitungen haben, wenn es um OSQAR AGs geht, ist durchaus kompliziert und üblicherweise auf Landesebene geregelt. Wir haben auf dieser Seite ein paar hoffentlich relevante und hilfreiche Stellen aus diversen Schulgesetzen und Aktionsplänen zusammengestellt, die euch einen ersten Überblick geben können, wer in eurem Bundesland wofür verantwortlich ist. Eine super Übersicht (mit Benotung der Bundesländer) wurde auch vom LSVD veröffentlicht. Obwohl wir uns bemühen, hier aktuelle und akkurate Informationen zu präsentieren, ist dies ausdrücklich keine Rechtsberatung. Wenn ihr individuelle Fragen habt, wendet euch immer gerne direkt an uns!
Aus dem Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“, 2015:
Am 9. Juli 2021 veröffentlichte das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Artikel, in dem sie ausdrücklich die Gründung von OSQAR AGs unterstützen.
Außerdem befindet sich folgender Absatz im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) aus dem Jahre 2000:
Art. 2 Aufgaben der Schule (5): „Die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Umfeld ist zu fördern. Die Öffnung erfolgt durch die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere mit Betrieben, Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, freien Trägern der Jugendhilfe, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen sowie mit Einrichtungen der Weiterbildung.“
Aus dem Schulgesetz für das Land Berlin, §19 Ganztagsschulen, ergänzende Förderung und Betreuung, Mittagessen, (2):
Aus der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) vom Abgeordnetenhaus Berlin:
In einem Umsetzungsbericht zur IGSV schreibt die Senatsverwaltung
„Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie engagiert sich für die Vermittlung von LSBTI-Geschichte in Schule, politischer Bildung und in die breitere Öffentlichkeit hinein: Der Queer History Month, intersektional angelegt, unterstützt insbesondere Lehrkräfte darin, LSBTI-historische Themen in Projekttagen und Regelunterricht zu behandeln.“ (67)
Aus dem Bericht der Landesregierung Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie von 2017:
Aus dem Bremischen Schulgesetz, 2021:
Aus der Verfügung über „Schulische Sexualerziehung” des Senats für Bildung und Wissenschaft, 2013:
Aus dem Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt von 2017:
Aus dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, 2017:
Im Hessischen Schulgesetz von 2017 steht außerdem zu Sexualerziehung und AGs:
Aus dem Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt von 2015 (Seiten 9-10):
Der Niedersächsiche Landtag hat 2014 folgende Entschließung angenommen:
Aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert 2022:
In NRW gibt es auch einen Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie, in dem steht:
Aus dem Schulgesetz, zuletzt geändert 2020:
Aus dem Aktionsplan Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen Vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz von 2020:
Zu AGs steht im Schulordnungsgesetz Saarland, zuletzt geändert 1996:
Außerdem gibt es einen Aktionsplan „Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identität akzeptieren – gegen Homo- und Transfeindlichkeit“ aus 2020, in dem steht:
Mit Hinblick auf Lehrerkonferenzen steht im Sächsischen Schulgesetz, dass Beschlüsse zu „Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden” des Einverständnisses der Schulkonferenz benötigen (§ 43 Schulkonferenz (2)).
In der Fachempfehlung „Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ (März 2021) steht:
Wendet euch also auf jeden Fall an eure Schulleitung und ggf. die Schulkonferenz, um mit ihnen die Möglichkeit einer OSQAR AG zu besprechen!
Aus dem Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen, 2017:
Aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt von 2018:
Es kann also sein, dass die Schulkonferenz darüber entscheiden muss, ob ihr offiziell mit OSQAR zusammenarbeiten könnt.
Im Januar 2015 verabschiedete der Landtag außerdem das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt. Ein knappes Jahr später veröffentlichte der Landtag einen Bericht, in dem er festhielt:
2014 verabschiedete das Land Schleswig-Holstein den Aktionsplan Echte Vielfalt, der die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten stärken soll. Hier sind Auszüge von einem Bericht zum Aktionsplan vom Landtag (die Hervorhebungen kommen von uns):
Aus dem Thüringer Schulgesetz, 2003:
Außerdem gibt es in Thüringen auch ein Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt aus 2018: